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Hinweisgeberschutzgesetz und digitale Meldesysteme schnell und sicher umgesetzt
Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023 kommen neue Anforderungen auf Sie zu: Für Unternehmen besteht nun die Pflicht, ein Hinweisgebersystem einzuführen. Betriebe ab 250 Mitarbeitenden müssen dies sofort umsetzen, kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden haben dafür noch bis zum 17. Dezember 2023 Zeit. Wer sich nicht daran hält, dem drohen ab Dezember Strafen. Das Gesetz und die zugrundeliegende EU-Richtlinie haben zum Ziel, den Schutz von Whistleblowern (von Personen, die Missstände in Unternehmen melden) zu stärken.
Inhalt des Webinars
Im Rahmen dieses 45-minütigen Webinars präsentieren wir Ihnen kompakt alle relevanten Informationen und Fristen im Zusammenhang mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz. Zusätzlich stellen wir Ihnen unser SAP-Add-On „Hinweisgeber-App“ sowie andere Meldesysteme vor. Insgesamt besprechen wir folgende Punkte:
- Für wen das neue Gesetz gilt und welche Deadlines Sie kennen müssen
- Welche Vorgaben Sie bei der Einführung eines internen Meldesystems einhalten müssen
- Sie erhalten einen Überblick über Lösungen (Meldesysteme / Hinweisgebersysteme) auf dem Markt
- Wir teilen unsere Best Practices mit Ihnen, wie Sie ein Meldesystem unkompliziert und mit hoher Akzeptanz in der Belegschaft einführen können
Ihr Referent
Bei Fragen können Sie sich gerne an unseren Fachbereich activate-hr wenden.
Sie erreichen uns per Mail an nadja.messer@activate-hr.de
oder telefonisch unter 0211 946 285 72-45