{"id":39926,"date":"2023-08-31T13:28:43","date_gmt":"2023-08-31T11:28:43","guid":{"rendered":"https:\/\/activate-hr.de\/?p=39926"},"modified":"2024-06-10T11:04:27","modified_gmt":"2024-06-10T09:04:27","slug":"hinweisgeberschutzgesetz-unternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/activate-hr.de\/allgemein\/hinweisgeberschutzgesetz-unternehmen\/","title":{"rendered":"Hinweisgeberschutzgesetz f\u00fcr Unternehmen \u2013 Was m\u00fcssen Sie tun?"},"content":{"rendered":"\n

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Seitdem müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigte über interne Hinweisgebersysteme den Schutz von Hinweisgebenden (auch bekannt als Whistleblower) sicherstellen. Was genau bedeutet das Gesetz für Ihr Unternehmen, was müssen Sie wissen und wie können Sie das Gesetz umsetzen?<\/p>\n

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Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?<\/h2>\n

Das Hinweisgeberschutzgesetz (kurz: HinSchG oder auch: Whistleblower-Schutzgesetz) schützt Personen, die Missstände oder rechtswidriges Verhalten in Unternehmen bzw. öffentlichen Einrichtungen melden.<\/p>\n

Ziel dieses Gesetztes ist es, Korruption, Betrug, Missmanagement und andere illegale oder unethische Aktivitäten in Organisationen aufzudecken. Personen werden ermutigt, Informationen über solche Vorfälle ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen offen zu legen. Darüber hinaus werden auch diejenigen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie andere Personen, die von einer solchen Meldung oder Offenlegung betroffen sind.<\/p>\n

Das Gesetz wurde eingeführt, um die Vorschriften der EU-Whistleblower-Richtlinie vom 23. Oktober 2019 in deutsches Recht zu überführen. Die Bundesrepublik Deutschland war verpflichtet, diese Umsetzung ursprünglich bis spätestens zum 17. Dezember 2021 abzuschließen. Da diese Frist nicht eingehalten wurde, hat die Europäische Kommission im Laufe des Jahres 2022 rechtliche Schritte eingeleitet, um die fehlende Umsetzung seitens Deutschlands zu ahnden.<\/p>\n

Grundsätzlich haben hinweisgebende Personen die Wahl, ob sie sich an eine interne Meldestelle des Unternehmens oder eine externe Meldestelle der Behörden wenden. Für die Unternehmen gilt nun: Die Offenlegung von Fehlverhalten muss durch sichere Hinweisgebersysteme (z. B. per Melde-App oder auch persönlich) ermöglicht werden. Unternehmen sollten klare und verständliche Richtlinien und Verfahren für die Meldung von Fehlverhalten oder illegalen Aktivitäten entwickeln. Diese Richtlinien sollten den Hinweisgebenden erklären, wie sie Vorfälle melden können, welche Arten von Fehlverhalten gemeldet werden sollten und wie die Vertraulichkeit der Meldungen gewährleistet wird.<\/p>\n

Hinweisgeberschutzgesetz Umsetzung<\/h2>\n

Es ist wichtig, dass Unternehmen und Behörden die genauen Anforderungen des neuen Gesetzes gründlich prüfen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes entsprechen und den Schutz von Whistleblowern gewährleisten.<\/p>\n

Das sind die Richtlinien und Fristen<\/h3>\n

Das neue Gesetz greift nicht für alle Unternehmen bzw. Behörden gleich: Unternehmen, die mind. 250 Mitarbeitende haben, sind seit dem 2. Juli 2023 dazu verpflichtet, ein sicheres Hinweisgebersystem einzuführen. Firmen im öffentlichen Sektor sowie Städte und auch Kommunen mit einer Einwohnerzahl ab 10.000 müssen auch ab diesem Datum ein Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen.<\/p>\n

Unternehmen, die 50-249 Mitarbeitende beschäftigen, haben noch bis zum 17. Dezember 2023 Zeit für die Umsetzung. Firmen mit einer Belegschaftsanzahl unter 50 sind aktuell nicht dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle für das Hinweisgeberschutzgesetz einzurichten.<\/p>\n

Bei Nichteinrichtung einer internen Meldestelle trotz entsprechender Verpflichtung stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und Unternehmen müssen ab dem 1. Dezember 2023 mit einer Geldbuße rechnen.<\/p>\n

Webinar: Hinweisgeberschutzgesetz und digitale Meldesysteme schnell und sicher umgesetzt<\/a><\/h3><\/div><\/div>
Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023 kommen neue Anforderungen auf Sie zu: F\u00fcr Unternehmen besteht nun die Pflicht, ein Hinweisgebersystem einzuf\u00fchren. Betriebe ab 250 Mitarbeitenden m\u00fcssen dies sofort umsetzen, kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden haben daf\u00fcr noch bis zum 17. Dezember 2023 Zeit. Wer sich nicht daran h\u00e4lt, dem drohen ab Dezember Strafen. Das Gesetz und die zugrundeliegende EU-Richtlinie haben zum Ziel, den Schutz von Whistleblowern (von Personen, die Missst\u00e4nde in Unternehmen melden) zu st\u00e4rken.<\/span>\u00a0<\/span>\"\"<\/div>
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Welche Lösungen zu Meldewegen gibt es?<\/h2>\n

Die Einrichtung einer Meldestelle ist in verschiedenen Bereichen und Organisationen von großer Relevanz. Die Einrichtung fördert Integrität, Rechenschaftspflicht und Transparenz in Organisationen. Sie stellt sicher, dass Verstöße und Missstände erkannt und entsprechend behandelt werden, um den langfristigen Erfolg und das Ansehen eines Unternehmens zu sichern.<\/p>\n

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Einrichtung interner und externer Meldestelle<\/h3>\n

Das Gesetz beinhaltet zwei unterschiedliche Meldestellen: eine interne und eine externe. Die externe Meldestelle betreibt die Bundes- bzw. Landesregierung und ist grundsätzlich für alle Hinweisgebenden zugänglich. Auf Bundesebene hat das Bundesamt für Justiz eine solche externe Meldestelle eingerichtet, die bereits seit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes funktioniert.<\/p>\n

Die interne Meldestelle ist eine vom Unternehmen selbst eingerichtete Stelle, an die sich Mitarbeitende wenden können, wenn sie einen Verstoß melden wollen. Dabei stellt das Gesetz den Unternehmen frei, ob sie eigene Mitarbeitende oder Dritte (bspw. eine Anwaltskanzlei) mit den Aufgaben der internen Meldestelle betrauen.<\/p>\n

Neben der Kontaktaufnahme mit einer internen bzw. externen Meldestelle sieht das HinSchG auch die „Offenlegung von Informationen“ vor. Dies bedeutet, dass Hinweisgebende Informationen bspw. durch die Presse öffentlich machen können. Diese Offenlegung ist jedoch in nur wenigen Ausnahmefällen möglich. U. a., wenn nach einer externen Meldung keine angemessenen Maßnahmen ergriffen wurden oder wenn es ausreichende Gründe gibt, zu befürchten, dass sonst irreversible Schäden entstehen könnten.<\/p>\n

Anforderungen an die interne Meldestelle<\/h2>\n

Die Meldungsabgabe innerhalb eines Unternehmens muss auf verschiedene Arten möglich sein. Insgesamt muss eine interne Meldestelle folgende Anforderungen erfüllen:<\/p>\n