
Bürokratieentlastungsgesetz: Inkrafttreten, Fristen und Rechte

Wer kennt es nicht in der Personalabteilung? Aktenberge, endlose Dokumentationspflichten und ein ständiges Ringen mit der Umsetzung von Vorschriften. Die gute Nachricht: Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) bringt echte Erleichterungen für Unternehmen! Am 1. Januar 2025 trat es in Kraft und verspricht weniger Papierkram und schnellere Prozesse. Dazu soll das Gesetz die Digitalisierung in Unternehmen fördern und voranbringen. Aber was genau steckt drin im Bürokratieentlastungsgesetz?
Was ändert sich durch das neue Bürokratieentlastungsgesetz?
Grundsätzlich kann man 6 Hauptänderungen für Unternehmen festhalten:
- Verkürzung der Aufbewahrungsfristen
- Verringerung von Schriftformerfordernissen
- Zentrale Vollmachten
- Veränderte Unternehmensgrößenklassen
- Höhere Umsatzsteuer-Voranmeldung Schellenwerte
- Abschaffung der Hotelmeldepflicht
Im folgenden Beitrag haben wir eine genaue Erklärung aller Veränderungen für Sie zusammengefasst. Sie wissen nach dem Lesen, was die einzelnen Änderungen bedeuten, was das für Sie bedeutet und welche genauen Vorteile das mit sich bringt.
1. Verkürzte Aufbewahrungsfristen
Bislang mussten Unternehmen Buchungsbelege zehn Jahre lang aufheben. Das kostet Platz, Zeit und Nerven. Ab 2025 genügen acht Jahre! Das spart Archivierungskosten und reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. Unternehmen, die unter die Finanzaufsicht fallen, müssen sich allerdings noch bis 2026 gedulden, bis die Regelung für sie in Kraft tritt. Allein diese Änderung soll laut Bundesregierung eine jährliche Entlastung für Unternehmen von rund 626 Millionen Euro bringen.
2. Verringerung von Schriftformerfordernissen
Arbeitsverträge mussten bisher schriftlich festgehalten werden – sprich: Papierausdruck, handschriftliche Unterschrift, physische Ablage. Damit ist jetzt Schluss! Dank BEG IV dürfen Arbeitsverträge ab 2025 digital abgeschlossen werden – per E-Mail oder PDF. Auch Änderungsvereinbarungen und Zusatzklauseln können auf diesem Weg geregelt werden. Aber Achtung: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Arbeitnehmer die Dokumente speichern und ausdrucken können. Die Pflicht einer handschriftlichen Unterschrift entfällt im Übrigen auch für Miet- und Gesellschafterverträge.
3. Zentrale Vollmachten
Bisher mussten Steuerberater für jeden Vorgang neue Vollmachten beim vertretenen Unternehmen beantragen. Künftig gibt es eine zentrale Vollmachtsdatenbank – einmal registriert, können alle Träger der sozialen Sicherung auf die Infos zugreifen. Das spart Zeit und reduziert Doppelarbeit auf beiden Seiten: Beim Steuerberater und in der Unternehmensverwaltung.
4. Veränderte Unternehmensgrößenklassen
Zur Ermittlung der Unternehmensgrößenklassen gibt es Schwellenwerte, die auf dem Jahresumsatz und der Jahresbilanz beruht. Diese Schwellenwerte wurden nun um 25 Prozent erhöht. Die Klassifizierungen von Unternehmen bleiben gleich: Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen, mittlere Unternehmen, mittelgroße Unternehmen und große Unternehmen.
5. Höhere Umsatzsteuer-Voranmeldung Schwellenwerte
Unternehmen müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen vornehmen. Seit diesem Jahr gilt allerdings ein erhöhter Schwellenwert, ab dem die Voranmeldung notwendig wird: Statt 7.500 Euro voraussichtlicher Steuer beträgt er nun 9.000 Euro. Wird der neue Schwellenwert nicht überschritten, beträgt der Voranmeldezeitraum drei Monate, sodass eine monatliche Anmeldung nicht vorgenommen werden muss.
6. Abschaffung der Hotelmeldepflicht
Wer in Deutschland ein Hotelzimmer für touristische Zwecke bucht, muss ab 2025 keinen Meldeschein mehr ausfüllen – jedenfalls, wenn man deutscher Staatsbürger ist. Das spart nicht nur Zeit am Check-in, sondern entlastet auch die Hotellerie von unnötigem Verwaltungsaufwand. Für Arbeitgeber soll eine Regelung in das Bürokratieentlastungsgesetz aufgenommen werden, dass sie für geschäftliche Hotelbuchungen durch den digitalen Arbeitsvertrag ihrer Nachweispflicht nachkommen können.
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Bürokratieentlastungsgesetz: Echte Entlastung für Unternehmen!
Vor allem die Verringerung vom Schriftformerfordernissen bietet Unternehmen und speziell Personalabteilungen viele Vorteile: die Prozesse über Vertragsabschlüsse können vollständig digitalisiert werden. Außerdem ist damit die Pflege der digitalen Personalakte erleichtern. Damit ist das neue Bürokratieentlastungsgesetz ein großer Schritt in Richtung digitale und effiziente Personalprozesse. Weniger Zettelwirtschaft, schnellere Abläufe und vereinfachte Vorschriften bedeuten: mehr Zeit für das Kerngeschäft!
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