Alexander Graf
25. Juni 2024

Die Schlüsselrolle des Betriebsrats bei der Zeiterfassung

Im Jahr 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Arbeitszeiterfassung in Unternehmen verpflichtend wird. Das Urteil stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen, denn es werden Systeme benötigt, die die An- und Abwesenheiten der Mitarbeitenden zuverlässig erfassen. Dabei sind nicht nur die Vorgaben des EuGH-Urteils zu beachten, sondern auch die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Einführung der Zeiterfassung gemeinsam mit dem Betriebsrat erfolgreich umsetzen können.

Was macht der Betriebsrat?

Der Betriebsrat ist ein von der Belegschaft gewähltes Gremium, das die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu wahren und zu fördern. Der Betriebsrat spielt in vielen Ländern, insbesondere in Deutschland, eine wichtige Rolle im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung.

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Was hat der Betriebsrat mit der Zeiterfassung zu tun?

Der Zusammenhang zwischen Zeiterfassung und Betriebsrat in Unternehmen liegt vor allem in den Bereichen Mitbestimmung, Arbeitnehmerschutz und Transparenz. Nachfolgend sind einige wesentliche Aspekte dieses Zusammenhangs dargestellt:

Mitbestimmungsrecht bei Zeiterfassungssystemen: Nach dem Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat bei der Einführung und Ausgestaltung von Zeiterfassungssystemen ein Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber solche Systeme nicht eigenmächtig einführen oder ändern kann, sondern der Zustimmung des Betriebsrats bedarf.

Arbeitnehmerschutz: Der Betriebsrat achtet darauf, dass die Zeiterfassung im Einklang mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen steht, insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeiten, Überstunden, Pausen und Ruhezeiten. Er schützt die Rechte der Arbeitnehmer, indem er sicherstellt, dass die Arbeitszeitregelungen fair und gesetzeskonform sind.

Transparenz und Fairness: Der Betriebsrat trägt dazu bei, dass die Zeiterfassung transparent und fair gehandhabt wird. Er sorgt dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ihre Arbeitszeit und die damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert werden.

Datenschutz: Bei der Einführung von Zeiterfassungssystemen ist auch der Datenschutz zu beachten. Der Betriebsrat achtet darauf, dass die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung der Arbeitszeitdaten den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht.

Konfliktlösung: Bei Unstimmigkeiten oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung vermittelt der Betriebsrat zwischen den Beschäftigten und der Geschäftsleitung.

Beratung und Unterstützung: Der Betriebsrat berät und unterstützt die Mitarbeitenden in Fragen der Arbeitszeit und Zeiterfassung und hilft ihnen, ihre Rechte in diesem Bereich zu verstehen und durchzusetzen.

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Wie beziehen Sie den Betriebsrat am besten ein?

Das Wichtigste ist eine offene Kommunikation zwischen Ihnen und dem Betriebsrat. Denn der Betriebsrat kennt die Bedürfnisse der Belegschaft und setzt sich für sie ein. Weitere Tipps sind:

Seien Sie kompromissbereit: Verbinden Sie die Anforderungen des Unternehmens an eine Zeiterfassungssoftware mit den Bedürfnissen der Mitarbeitenden. Blocken Sie Ideen nicht ab, sondern lassen Sie sich diese gut erklären. So erreichen Sie eine kompromissbereite Kommunikation.

Seien Sie vorbereitet: Bringen Sie zum gemeinsamen Brainstorming einige mögliche Softwarelösungen mit, die Ihren Anforderungen entsprechen. In der Diskussion können Sie herausfinden, ob die von Ihnen ausgewählten Lösungen die Anforderungen des Betriebsrats erfüllen oder ob Sie nach weiteren Lösungen suchen sollten.

Denken Sie weiter: Viele Tools bieten neben der Zeiterfassung noch weitere Funktionen. Diskutieren Sie, welche Funktionen neben der Erfassung von An- und Abwesenheiten für Sie interessant sein könnten und bringen Sie diese in die Diskussion ein.

Fazit

Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle in Ihrem Unternehmen. Er hat ein Mitspracherecht bei wichtigen Personalfragen – so auch bei der Einführung einer Zeiterfassungslösung. Statt den Betriebsrat als Stolperstein zu sehen, lohnt es sich, mit ihm zusammenzuarbeiten. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeitenden und sorgt so für deren Zufriedenheit. Nur wenn Ihre Mitarbeitenden zufrieden sind, kann die Einführung einer Zeiterfassungslösung gelingen.

Haben Sie Fragen zur Zeiterfassung? Vereinbaren Sie ein Gespräch mit unserem Expertenteam!

Alexander Graf

Alexander Graf

Als Bereichsleiter „IT für HR“ unterstütze ich Sie gerne in der Digitalisierung Ihrer HR-Prozesse. Dabei habe ich mich auf die strategische Anwendungs- und Prozessberatung im Personalmanagement mit Fokus auf HR/HCM und Cloud-Lösungen wie SuccessFactors spezialisiert.

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