Guido Klempien
27. Mai 2019

EuGH Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung

  Der europäische Gerichtshof hat entschieden. Unternehmen der EU müssen lückenlos die Arbeitszeit von Mitarbeitern erfassen. Damit unterliegt die Deutsche Bank in einem Rechtsstreit mit der spanischen Gewerkschaft CCOO. Was kann das nun für die Arbeitszeiterfassung in ihrem Unternehmen bedeuten?

Die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung

Die spanischen Gewerkschaften haben gegen die Deutsche Bank geklagt. Diese nutzt in Spanien keine lückenlose Arbeitszeiterfassung. Das europäische Recht besagt das es ausreichend ist, wenn die Überstunden nachvollziehbar erfasst werden. So praktizieren es auch viele deutsche Unternehmen zur Zeit. Besonders im Außendienst oder in Firmen mit Vertrauensarbeitszeit ist das die Regel. Die Gewerkschaft CCOO hat geklagt, da eine Erfassung von Überstunden ohne eine lückenlose Arbeitszeiterfassung gar nicht möglich sei. Das Urteil wurde dann durch die Vorinstanzen bis zum EuGH gereicht, der nun der Gewerkschaft Recht gibt. Demnach müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Unternehmen zur lückenlosen Arbeitszeiterfassung verpflichten. Dabei spielte auch die Grundrechtecharta der EU eine Rolle, laut der jeder Arbeitnehmer ein Recht auf Ruhezeiten und eine Begrenzung der Höchstarbeitszeiten hat.

Massenpflege von Mitarbeiterzeitdaten im SAP CATS

Howto: Massenpflege von Mitarbeiterzeitdaten im SAP CATS

Entwicklung einer kundeneigenen Funktion, welche die Massenzeitdatenpflege im CATS ermöglicht.

Auswirkungen auf die Arbeitszeiterfassung in ihrem Unternehmen

Dies bedeutet, dass auch ihr Unternehmen sich in EU-Mitgliedsstaaten damit befassen sollte, wie in Zukunft die Arbeitszeit aufgezeichnet wird. Denn auch im Außendienst oder im Home-Office müssen die Zeiten vollständig erfasst werden. Das bedeutet auch die Erfassung von sämtlichen Pausenzeiten wie zum Beispiel Raucherpausen.

Mögliche Lösungen im SAP Umfeld

Als SAP Kunde haben sie nun die glückliche Position, ein System mit einer der wohl umfassendsten Zeiterfassungssysteme der Welt zu nutzen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit nutzen sie bereits das PT Modul in ihrem SAP HCM für bestimmte Mitarbeitergruppen und Anwendungsfälle. Um hier nun einen Zugang für alle Mitarbeiter zu gewährleisten gibt es letztlich zwei Möglichkeiten:

  1. Alle Mitarbeiter erhalten Zugang zu Zeitterminals (Stechuhren)
  2. Einführung eines Self-Services

Oft ist es schwierig allen Mitarbeitern einen Zugang zu Zeitterminals zu ermöglichen. Für Mitarbeiter im Außendienst oder im Home-Office, ist dies meist nicht möglich bzw. nicht sinnvoll. Hier können Self-Services kosten sparen, da diese keine Hardware und somit auch keine Wartung der Hardware oder Schnittstellen zum SAP System benötigen. Per App können Mitarbeiter von überall darauf zugreifen und jederzeit Zeitbuchungen vornehmen.

Zeitbuchungskorrektur vs. Stempeluhr aus der Hosentasche

Im Self-Service Bereich bietet die SAP mit der Zeitbuchungskorrektur eine Standard App zur Erfassung und Bearbeitung von Zeiten an. Diese bietet ebenfalls die Möglichkeit Workflows zu hinterlegen und kann letztlich alle Zeitereignisse aus Infotyp2011 verarbeiten.

Zeitbuchungskorrektur in SAP Fiori

Damit können Benutzer auch mobil Zeiten erfassen und bearbeiten. Um einen noch schnelleren und einfacheren Zugang zu ermöglichen, haben wir zudem das AddOn Stempeluhr aus der Hosentasche entwickelt. Damit lassen sich Zeiten mit nur einem Klick in der App buchen. Die einfache Handhabung verhindert zudem Fehlbuchungen und Korrekturanträge.

Stempeluhr mit einem Klick

Nadja Messer Kundenservice

Websession: EuGH Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung

Sollten Sie Fragen zu uns und unserer Arbeit oder konkret zu Umstellungsprojekten haben, dann vereinbaren Sie eine kostenlose Websession.

FAQ

Was ist das EuGH-Urteil?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2019 das Urteil gefällt, dass EU-Unternehmen dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden lückenlos zu erfassen. Wie genau diese Arbeitszeiterfassung aussehen soll, ist den Ländern selbst überlassen.

Wie kam es zum EuGH-Urteil?

Die spanischen Gewerkschaften haben gegen die Deutsche Bank geklagt, da diese keine Arbeitszeiterfassung in Spanien anbietet und Überstunden somit nicht korrekt erfasst wurden. Diese Klage wurde dann bis zum EuGH gereicht, der der Gewerkschaft Recht gegeben hat.

Was bedeutet das EuGH-Urteil für Unternehmen?

Unternehmen sollten sich jetzt schon Gedanken darum machen, wie sie die Arbeitszeiten ihrer Belegschaften erfassen wollen. Jedoch ist noch keine genaue Anleitung für deutsche Unternehmen veröffentlicht worden.

Guido Klempien

Guido Klempien

Als Fachbereichsleiter von ACTIVATEHR freue ich mich immer über spannende Herausforderungen. Es ist mein Ziel, jedes HR-Projekt zum Erfolg zu führen.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie mich!


Verwandte Beiträge

Transportieren gehört für jeden SAP-Entwickler zu den täglichen Aufgaben. Allerdings wird nicht in jedem Projekt die gleiche Art zum Transportieren verwendet. Am einfachsten ist es, einen Transportauftrag anzulegen und diesen […]

weiterlesen

Den SAP Standard zu erweitern ist ein heikles Thema, das in jedem Unternehmen unterschiedlich gehandhabt wird. Egal, ob es nun um die Erweiterung des Fiori-Standards geht oder um einen anderen […]

weiterlesen

Mit der endenden Wartung des HCM ist aktuell geplant, dass auch das Reisemanagement (SAP FI-TV) seinen Weg in die ewigen Jagdgründe finden wird. Diese Tatsache ist für viele unserer Kunden […]

weiterlesen

Kontaktieren Sie uns!
Nadja Messer
Nadja Messer Kundenservice