Das „Mobile-Arbeit-Gesetz“ – diese 3 Dinge sollten Sie beachten!
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erarbeitet derzeit einen Vorschlag zur Verpflichtung von Home-Office-Möglichkeiten durch die Arbeitgeber – das sogenannte „Mobile-Arbeit-Gesetz“. Was das für Arbeitgeber bedeutet und welche Punkte Sie dabei beachten müssen, möchte Ich Ihnen in diesem Beitrag kurz zusammenfassen.
Wer erhält das Recht auf Home-Office?
Prinzipiell erhält jeder das Recht auf 24 Tage Home-Office im Jahr (als Vollzeitkraft). Dabei ist zu Beachten, dass dies nur für Berufe gilt, in denen Mobile Arbeit eine Option darstellt. Herr Heil merkt selbst an, dass ein Bäcker die Brötchen natürlich nicht zuhause backen kann. In der IT-Branche dagegen arbeitet aber bereits jeder zweite Mitarbeiter als Folge der Corona-Pandemie von zuhause aus, wie die Tagesschau berichtet.
Bei der Ausgestaltung soll es ein Mitbestimmungsrecht für Arbeitnehmerverbände wie Betriebsräte, Personalräte und Gewerkschaften geben.
Regelung zur Arbeitszeiterfassung im Mobile-Arbeit-Gesetz
Eine Herausforderung, die Arbeitnehmerverbände und Arbeitsminister beim Mobile-Arbeit-Gesetz sehen, ist, dass laut Studien im Home-Office mehr gearbeitet wird. Durchschnittlich 4 Überstunden pro Woche leisten Männer mit flexibler Arbeitszeitgestaltung (Frauen eine Stunde). Um dem entgegenzuwirken, soll die digitale Arbeitszeiterfassung verpflichtend werden und auch der Versicherungsschutz gewährleistet sein. War das Thema Versicherungsschutz hier bisher immer eine Grau-Zone, soll auch bei der Arbeit von Zuhause zukünftig der Arbeitsschutz greifen. So können Arbeitnehmer auch zuhause den Versicherungsschutz des Arbeitgebers genießen.
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Diese 3 Punkte sollten Arbeitgeber beachten:
Im politischen Berlin gilt eine Einigung zum Mobile-Arbeit-Gesetz als wahrscheinlich – auch wenn es derzeit noch Gegenwind von CDU/CSU und FDP gibt. Der Koalitionsvertrag sieht folgende Regelung vor:
Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern.
Das bedeutet für Arbeitgeber, dass neue gesetzliche Regelungen umgesetzt werden müssen. Folgende Aufgaben gehen damit einher:
Abstimmung mit Betriebs- oder Personalrat
Es ist sicherlich sinnvoll, schon heute beim Betriebs- oder Personalrat einmal anzufragen, wie dieser der Thematik gegenübersteht. Sollte das Gesetz im aktuellen Entwurf verabschiedet werden, muss der Betriebs- oder Personalrat auch eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Das bedeutet in gewissem Maße: Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerverbänden. Ein frühes Einschalten vereinfacht oft den Umgang im späteren Verlauf, sodass Sie ein gutes Maß aus Verantwortung und Kontrolle finden. Schließlich soll Home-Office oder Mobile Arbeit am Ende für alle Parteien einen Vorteil bieten.
Digitale Zeiterfassung im Mobile-Arbeit-Gesetz
Bereits der EuGH hat im vergangenen Jahr eine Entscheidung zu dem Thema getroffen: Eine Arbeitszeiterfassung ist Pflicht!
Können Ihre Mitarbeiter bereits von zuhause oder unterwegs die Arbeitszeit erfassen? Heute gibt es dazu vielfältige digitale Möglichkeiten, die im Einklang mit Gesetz und Datenschutz stehen. Die digitalen Angebote bieten weitere Vorteile, wie zum Beispiel bessere Reporting-Möglichkeiten für Führungskräfte.
Erstellen einer Mitarbeiterkommunikation für Home-Office
Wenn die Tagesschau davon berichtet, werden auch viele ihrer Mitarbeiter bereits davon gehört haben und sich Fragen: Betrifft mich das? Welche Auswirkungen hat das auf meinen Beruf oder die Karriere? Ist das für meinen Arbeitgeber bereits auf der Agenda? Was zählt im Home-Office genau als Arbeitszeit? Welche IT oder welche Arbeitsplatzbedingungen sind einzurichten und was wird mir vom Arbeitgeber bereitgestellt?
Für die Mitarbeiter ist Transparenz und Klarheit von Bedeutung, da für viele eine erweiterte Home-Office Regelung eine erhebliche Veränderung bedeutet. Spätestens wenn das Gesetz verabschiedet ist, sollte meiner Meinung nach daher eine Kommunikation in die Belegschaft stattfinden und ein transparenter Einigungsprozess mit Betriebs- oder Personalrat stattfinden.
Home-Office als Recht
Ist Ihr Unternehmen bereits ausreichend vorbereitet, um den gesetzlichen Ansprüchen eines Mobile-Arbeit-Gesetzes gerecht zu werden? Wo haben Sie noch Aufholungsbedarf? Ich freue mich auf Ihren Kommentar.