ESG und CSRD: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- ESG steht für Umwelt, Soziales und Governance als Maßstab für verantwortungsvolles Wirtschaften eines Unternehmens.
- Die CSRD ist eine Richtlinie, die strengere Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte für Unternehmen in der EU stellt.
- Die Omnibus-Richtlinie verschiebt das Inkrafttreten einiger CSRD-Regelungen um zwei Jahre.
- Unternehmen sollten jetzt ihre Berichterstattungspflichten prüfen und sich mithilfe von Best Practices auf die neuen Anforderungen vorbereiten.
Was ist ESG?
ESG steht für „Environmental, Social, Governance“ und beschreibt die drei zentralen Kriterien zur Bewertung der Nachhaltigkeit und ethischen Verantwortung eines Unternehmens.
- „Environmental“ bezieht sich auf Umweltaspekte
- „Social“ auf soziale Verantwortung
- „Governance“ auf Unternehmensführung und Transparenz
Mit SuccessFactors startet die SAP die nächste Generation des Personalwesen. Erfahren Sie alles über unsere Standardisierte Employee Central Einführung.
ESG im Unternehmenskontext
Unternehmen, die ESG-Maßnahmen ergreifen, reduzieren Risiken aus diesen Bereichen und erzielen langfristig eine positive gesellschaftliche sowie ökologische Wirkung.
In der Regel werden diverse Daten erhoben, um Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und sie transparent gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Investoren nachweisen zu können. Zunehmend sind Unternehmen hierzu auch aus gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.
Dabei zeigt sich, dass ein erheblicher Teil der ESG-relevanten Daten – insbesondere im Social-Bereich – in HR-nahen Prozessen und Systemen entsteht, beispielsweise Kennzahlen zu Beschäftigtenstruktur, Fluktuation oder Arbeitssicherheit. Damit spielt HR eine zentrale Rolle für die prüfungssichere ESG- und CSRD-Berichterstattung.
Eine zentrale Vorschrift ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die bestimmte Unternehmen verpflichtet, ESG-Berichte vorzulegen.
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine europäische Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsstrategien und -risiken zu berichten.
Sie erweitert die Anforderungen der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und setzt strengere Standards für die ESG-Berichterstattung. Ziel ist es, mehr Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen, um Investoren und anderen Stakeholdern fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Die EU-Kommission hat den Entwurf bereits Ende des Jahres 2022 verabschiedet. Die Richtlinie ist seit Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft. Im Februar 2025 legte die Kommission das Omnibus-Paket vor, das zurzeit noch in Bearbeitung ist. Ziel der Änderung ist es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern.
Die Richtlinie wurde noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Der Entwurf für ein Umsetzungsgesetz wurde im Herbst 2025 beschlossen, ist aber noch nicht in Kraft (Stand: Februar 2026).
Was verändert die Omnibus-Richtlinie?
Ziel der Omnibus-Richtlinie ist es, die Regelungen der CSRD zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu senken.
Ein Fokus liegt auf der Vereinfachung der Methodik zur Wesentlichkeitsanalyse (doppelte Wesentlichkeit). Dabei soll der Fokus stärker auf den wirklich wichtigen Themen im Geschäftsmodell liegen – und weniger auf komplizierten Prozessbeschreibungen. Erwartet werden klare Ergebnisse sowie konkrete, messbare Ziele mit Kennzahlen (KPIs). So könnte ein Automobilunternehmen zum Beispiel die Reduktion von CO₂-Emissionen als zentrales Thema festlegen und dafür konkrete Ziele definieren.
Künftig werden finanzielle Auswirkungen von ESG-Faktoren häufiger qualitativ oder in Form von Bandbreiten dargestellt, um eine übermäßige und oft unsichere Quantifizierung zu vermeiden. Die genaue Ausgestaltung dieser Anforderungen kann jedoch je nach nationaler Umsetzung und weiterer Entwicklung der ESRS noch variieren.

Für wen die CSRD wichtig wird und was Unternehmen tun müssen
Im Rahmen der Omnibus-Richtlinie werden die Grenzen für die Anwendung des CSRD eingeschränkt. Künftig sind nur noch Unternehmen ab einer Größe von 1000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von 450 Millionen Euro berichtspflichtig, wobei beide Kriterien erfüllt sein müssen. Durch diese Neuerung fallen viele Betriebe nicht mehr unter die Regelung. Die Richtlinie ist zwar beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Dies wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 erfolgen.
Die CSRD-Berichtspflicht wird in drei Schritten eingeführt. Die Berichtspflichten für die zweite und dritte Welle wurden im Rahmen einer sogenannten Stop-the-Clock-Richtlinie um jeweils zwei Jahre aufgeschoben. Hier noch mit den alten inhaltlichen Anforderungen, vor den geplanten Änderungen durch die Omnibus-Richtlinie:
- Welle (für das Geschäftsjahr 2024): Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten
- Welle (statt Geschäftsjahr 2025, jetzt2027): große Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften sowie Mutterunternehmen von Gruppen
- Welle (statt Geschäftsjahr 2026, jetzt 2028): kleinere und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen
Welche Berichtspflichten sieht die CSRD vor?
Die Anforderungen an die Berichte sind in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert. Hierzu gehören unter anderem:
- Pflicht zur Durchführung und Veröffentlichung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA)
- Veröffentlichung des Berichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF)
- Informationen zur Wertschöpfungskette, insbesondere Scope-3-Emissionen, wenn diese wesentlich sind
- Externe Prüfung des Berichts durch eine unabhängige Stelle
Im Fokus: Emissionskategorien
Emissionen sind ein wichtiges, wenn auch nicht das einzige Thema der CSRD. Neben Klimadaten verlangt die Richtlinie beispielsweise umfangreiche Angaben zu sozialen Themen und zur Unternehmensführung. Die Scope-Kategorien zeigen exemplarisch, wie detailliert die Berichtspflichten teilweise ausfallen, insbesondere im Umweltbereich.
Scope 1, 2 und 3 bezeichnen international gebräuchliche Kategorien zur Erfassung von Treibhausgas-Emissionen. Für die CSRD-Berichtspflicht liefern die Kategorien Unternehmen eine wichtige Grundlage, um ihre CO2-Bilanz nachvollziehbar zu gestalten.
- Scope 1 erfasst direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen, zum Beispiel die Verbrennung von Brennstoffen in Produktionsanlagen oder Firmenfahrzeugen.
- Scope 2 umfasst indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie wie Strom oder Wärme, die im eigenen Betrieb verbraucht werden.
- Scope 3 deckt alle weiteren indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette ab, etwa von Lieferanten, Transport oder der Nutzung verkaufter Produkte.
HR als Datenbasis für den Social-Bereich
Neben Umweltkennzahlen verlangt die CSRD umfangreiche Angaben zu sozialen Themen nach ESRS. Viele dieser Anforderungen betreffen klassische HR-Bereiche und basieren auf Daten aus HR-Systemen.
Dazu gehören unter anderem:
- Mitarbeiterstruktur und Beschäftigungsarten
- Fluktuation, Abwesenheiten und Arbeitssicherheit
- Gleichstellung, Vergütung und Diversität
- Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
Damit wird HR zu einer zentralen Instanz für belastbare und prüfungsrelevante Social-KPIs im CSRD-Reporting.
Herausforderungen der CSRD
Für betroffene Unternehmen bedeutet die CSRD einen hohen Aufwand, da umfangreiche Datensammlungen und -analysen erfolgen müssen. Teilweise können die Daten schwierig zu erheben sein. In jedem Fall ist mit zusätzlichen initialen Kosten durch die Einführung neuer Systeme und Prozesse sowie Mehraufwänden für die regelmäßige Berichterstattung zu rechnen.
Für große Unsicherheit sorgen die andauernden Änderungsvorhaben auf EU-Ebene und die noch fehlende Umsetzung der Vorschriften in nationales Recht. Beides erschwert es Unternehmen, sich rechtzeitig und angemessen auf die neuen Anforderungen einzustellen.
Vorteile der CSRD
Im Kern sind die Vorschriften der CSRD aber nicht nur eine weitere bürokratische Zumutung. Unternehmen können sie auch als strategisches Instrument zu ihrem eigenen Vorteil einsetzen:
- Erhöhte Transparenz: Wenn Unternehmen ihre ESG-Strategien offenlegen, stärkt dies das Vertrauen von Investoren und Kunden.
- Besseres Risikomanagement: Durch die Berücksichtigung von ESG-Faktoren können Unternehmen langfristige Risiken besser erkennen und steuern.
- Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die frühzeitig auf Nachhaltigkeit setzen, können sich als Marktführer positionieren.
- Internationale Vergleichbarkeit: Die Ausrichtung an internationalen Standards erleichtert den Vergleich mit anderen Unternehmen weltweit.
- Förderung der Nachhaltigkeit: Die CSRD unterstützt Unternehmen dabei, ihre Umwelt- und Sozialverantwortung systematisch zu verbessern.
Diese Vorteile lassen sich jedoch nur realisieren, wenn HR frühzeitig eingebunden wird. Andernfalls drohen insbesondere im Social-Bereich Medienbrüche, manuelle Nacharbeiten und erhöhte Risiken im Prüfungsprozess.
Best Practices für das CSRD-Reporting
Wer die CSRD als Steuerungsinstrument nutzen will, sollte sich an bewährten Best Practices orientieren. Sie helfen, Komplexität zu reduzieren, Risiken zu vermeiden und die Berichterstattung von Anfang an prüfungssicher und effizient aufzusetzen.
- Governance & Verantwortlichkeiten klären: Klare Zuständigkeiten für ESG-Themen, KPIs und Freigaben sowie eine Schnittstelle zu Finance sorgen dafür, dass die Berichterstattung verlässlich gesteuert wird.
- DMA sauber aufsetzen: Wer Stakeholder strukturiert einbindet, wesentliche Themen priorisiert und diese in konkrete Ziele und KPIs übersetzt, schafft die Grundlage für einen fokussierten und prüfbaren Bericht.
- Audit-Trail sicherstellen: Versionierte Dokumentationen von Kennzahlen-Definitionen, Evidenzen und Datenquellen sorgen für Transparenz und ermöglichen es, Rückfragen von Prüfern effizient und belastbar zu beantworten.
- Datenqualität & Kontrollen etablieren: Plausibilitätsprüfungen, Vier-Augen-Prinzip und regelmäßige Quality-Checks wie im Finanzreporting erhöhen die Verlässlichkeit der Daten und reduzieren spätere Korrekturen.
- Wertschöpfungskette pragmatisch managen: Es ist sinnvoll, Emissions-Hotspots zu priorisieren, Lieferanten zu segmentieren und mit einer klaren Roadmap schrittweise zu einer standardisierten Datenerhebung zu kommen.
- Prüfungsreife testen: Ein Readiness-Check und ein „Dry Run“ helfen, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und kritische KPIs mit der Prüflogik abzugleichen – bevor es im echten Prüfprozess teuer und zeitkritisch wird.
Jetzt die Weichen stellen, bevor der Prüfungsdruck steigt
Die CSRD ist ein Belastungstest für Datenqualität, Prozesse und Unternehmenssteuerung. Unternehmen sollten jetzt ihre Betroffenheit prüfen und frühzeitig ein auditfähiges ESG-Daten- und Kontrollsystem aufsetzen. So reduzieren sie Last-Minute-Aufwand, senken Risiken und stärken die Entscheidungsfähigkeit gegenüber Investoren, Kunden und Prüfern.
FAQs
Was bedeutet ESG und warum ist es für Unternehmen wichtig?
ESG steht fürEnvironmental, Social und Governance, d. h. also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Diese Kriterien helfen dabei, die Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung eines Unternehmens zu bewerten. Unternehmen, die ESG-Aspekte berücksichtigen, verbessern nicht nur ihr Risikomanagement, sondern stärken auch ihr Ansehen bei Kunden, Investoren und anderen Stakeholdern.
Was ist die CSRD und wen betrifft sie?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen zu umfassender und prüfbarer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Abhängig von Größe und Umsatz werden Unternehmen in drei Wellen zur Berichterstattung herangezogen – beginnend mit großen Kapitalgesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2024, danach auch mittelgroße Unternehmen. Neu ist die Pflicht zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie zur Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette.
Was ist unter der „doppelten Wesentlichkeit“ zu verstehen?
Die doppelte Wesentlichkeit (DoubleMateriality) fordert Unternehmen auf, sowohl die Auswirkungen ihres Handelns auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken, die ESG-Faktoren für das Unternehmen mit sich bringen, zu bewerten. Berichtet werden sollen klare Ziele, messbare Ergebnisse (KPIs) und qualitative Einschätzungen zu ESG-Auswirkungen.
Welche neuen Berichtspflichten ergeben sich aus der CSRD?
Unternehmen müssen unter anderemeine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen, Informationen zur gesamten Wertschöpfungskette bereitstellen, den Bericht im ESEF-Format veröffentlichen und eine externe Prüfung sicherstellen.
Welche Chancen und Herausforderungen bringt die CSRD für Unternehmen?
Vorteile:höhere Transparenz, besseres Risikomanagement, Wettbewerbsvorteile und internationale Vergleichbarkeit.
Herausforderungen: hoher Daten- und Zeitaufwand, zusätzliche Kosten, komplexe Anforderungen an die Datenqualität und Unsicherheiten bei der nationalen Umsetzung.
Wer kann mir beim Thema ESG und CSRD: Was Unternehmen jetzt wissen müssen helfen?
Wenn Sie Unterstützung zum Thema ESG und CSRD: Was Unternehmen jetzt wissen müssen benötigen, stehen Ihnen die Experten von ActivateHR, dem auf dieses Thema spezialisierten Team der mindsquare AG, zur Verfügung. Unsere Berater helfen Ihnen, Ihre Fragen zu beantworten, das passende Tool für Ihr Unternehmen zu finden und es optimal einzusetzen. Vereinbaren Sie gern ein unverbindliches Beratungsgespräch, um Ihre spezifischen Anforderungen zu besprechen.










