Jan Temminghoff
1. September 2020

Wie die Betriebsvereinbarung und die Zeitwirtschaft zusammenhängen

Zeiterfassung

In der aktuellen Zeit haben viele Unternehmen bereits die digitale Zeiterfassung im Einsatz. Einige Unternehmen entscheiden sich jedoch erst jetzt für die Implementierung eines solchen Systems. Eine Betriebsvereinbarung hat einen gigantischen Einfluss auf diese Einführung, den Sie unbedingt berücksichtigen müssen. Warum das so ist, erkläre ich in diesem Blogbeitrag.

Was hat die Betriebsvereinbarung mit der Zeitwirtschaft am Hut?

In der BV (Betriebsvereinbarung) werden neben den gesetzlichen Thematiken viele Punkte für die Zeitwirtschaft geregelt. Der Mitarbeiter sieht nur die Stempeluhr und seinen Abwesenheitsantrag. Im Hintergrund in der Zeitauswertung passieren jedoch sehr viele verschiedene Dinge. In vielen Betriebsvereinbarungen werden zumeist die folgenden Themen für das Unternehmen abgearbeitet:

  • Die Pausenregelung wird in der Betriebsvereinbarung abgebildet. Hierbei wird zum Beispiel darauf eingegangen, ob die gesetzliche Pause geteilt werden darf oder wie Raucherpausen bewertet werden.
  • Das Thema Gleitzeit ist auch immer ein großer Themenblock. Die maximale Höhe des Kontingents wird festgelegt und auch häufig mit Ampelkonten versehen.
  • Es werden die Toleranzen der Stempelzeiten für den Schichtbetrieb abgebildet.
  • Zudem wird auch häufig der Punkt aufgenommen, wer überhaupt an der Zeitauswertung teilnehmen soll.

Dies sind nur einige Punkte, die eine BV im Rahmen der Zeitwirtschaft mitbringt. Nicht selten gibt es da schonmal 200-300 Seiten lange Dokumente, in denen alles aufs Kleinste geregelt wird – alternativ gibt es auch das 5-Seiten-Dokument mit dem Minimum, das gebraucht wird. Hier ist jedes Unternehmen anders.

Warum sollte die Betriebsvereinbarung vorher fertig sein?

Der wichtigste Punkt hierbei ist der dahinterstehende Aufwand. Oft wird eine Zeitwirtschaft einfach als kleines Nebenprojekt gesehen. Dies wirft jedoch ein komplett falsches Licht auf dieses Thema. Auch wenn allem Anschein nach aus der Zeitwirtschaft „nur“ ein paar Zahlen rauskommen, liegen viel Customizing und viele Rechenregeln hinter diesen Zahlen. Diese Regeln entstehen zum größten Teil aus einer BV. Wird nun eine Standard-Zeitwirtschaft eingeführt und genutzt, ohne dass Sie die BV adäquat mit einbeziehen, hat dies viele Nachteile. Im Normalfall führt dies dazu, dass ein zweites Projekt gestartet werden muss und der Aufwand, der in das erste Projekt geflossen ist, Zusatzkosten darstellt, die Sie leicht hätten vermeiden können.

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Fazit: Betriebsvereinbarung berücksichtigen!

Mein Appell hierbei an Sie ist also klar: Arbeiten Sie sich durch die Betriebsvereinbarung durch und führen Sie eine Zeitwirtschaft auf dieser Basis ein. Somit sparen Sie sich nicht nur Kosten, sondern auch Nerven. Haben Sie zum Thema Betriebsvereinbarung und Zeitwirtschaft noch offene Fragen? Dann hinterlassen Sie gerne einen Kommentar.

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