Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste im Überblick
- Was ist Betriebliches Eingliederungsmanagement?
- Ab wann ist BEM verpflichtend?
- Welche Vorteile hat das BEM?
- Wie läuft das BEM in der Praxis ab?
- Wer ist am BEM beteiligt?
- Häufige Fehler in der Praxis
- Wie HR-Software beim BEM unterstützen kann
- Datenschutz und rechtliche Einordnung
- FAQ
Das Wichtigste im Überblick
- Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist für Arbeitgeber verpflichtend, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Die Teilnahme der betroffenen Person bleibt freiwillig.
- Ein gut umgesetztes BEM hilft Unternehmen, Fehlzeiten zu reduzieren, Beschäftigung zu sichern und rechtliche Risiken im Umgang mit längeren Krankheitsausfällen besser zu steuern.
- In der Praxis kommt es auf einen klaren Prozess an: von der frühzeitigen Identifikation über das Erstgespräch bis zur Nachverfolgung geeigneter Maßnahmen.
- HR-Software kann das BEM deutlich erleichtern, indem sie Fälle früh erkennt, Abläufe strukturiert dokumentiert und den Datenschutz im Prozess unterstützt.
Was ist Betriebliches Eingliederungsmanagement?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein strukturiertes Verfahren, mit dem Unternehmen Mitarbeiter nach längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstützen. Ziel ist es, die bestehende Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden, erneute Krankheitsausfälle zu vermeiden und die Beschäftigung langfristig zu sichern.
Es verbindet Fürsorge, Prävention und organisatorische Steuerung und schafft einen Rahmen, um individuelle Lösungen für belastete Beschäftigte zu entwickeln. Besonders vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel, steigenden psychischen Belastungen und demografischem Wandel gewinnt das BEM an Bedeutung. Unternehmen, die hier professionell handeln, stärken nicht nur ihre Compliance, sondern auch ihre Zukunftsfähigkeit.
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Ab wann ist BEM verpflichtend?
Das BEM muss angeboten werden, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Diese Verpflichtung gilt seit 2004 (§ 167 Abs. 2 SGB IX) grundsätzlich für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Unternehmensgröße.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Angebotspflicht und Teilnahme: Das Unternehmen muss ein BEM anbieten. Die betroffene Person ist jedoch nicht verpflichtet, an dem Verfahren teilzunehmen.
Kommt es zu dem Fall, dass eine krankheitsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber in Betracht gezogen wird, spielt das BEM eine wichtige Rolle: Ein fehlendes BEM macht die Kündigung zwar nicht automatisch unwirksam. Der Arbeitgeber muss dann jedoch im Streitfall besonders überzeugend darlegen, dass keine milderen Maßnahmen zur Weiterbeschäftigung möglich waren.
Welche Vorteile hat das BEM?
Vorteile für Unternehmen
Setzen Unternehmen das BEM konsequent um, ist es unter anderem wahrscheinlicher, dass Fehlzeiten reduziert, Beschäftigung gesichert und wertvolles Know-how im Unternehmen gehalten wird.
- Fehlzeiten gezielter reduzieren: Ursachen für wiederkehrende Ausfälle werden früher erkannt und geeignete Maßnahmen können rechtzeitig eingeleitet werden. Das kann nicht nur Ausfallzeiten verringern, sondern auch Personalkosten senken.
- Mitarbeiterbindung stärken: Beschäftigte erleben, dass ihr Arbeitgeber Verantwortung übernimmt und nicht nur formal reagiert.
- Wissen im Unternehmen sichern: Gerade bei erfahrenen Fachkräften ist es wirtschaftlich sinnvoll, Arbeitsfähigkeit zu erhalten, statt personelle Lücken später mühsam neu zu besetzen.
- Rechtssicherheit verbessern: Ein sauber dokumentierter BEM-Prozess zeigt, dass das Unternehmen seiner Fürsorgepflicht nachkommt und ernsthaft nach Lösungen sucht.
- Führung und HR professionalisieren: Das BEM macht sichtbar, wo Prozesse, Arbeitsbedingungen oder Kommunikation verbessert werden sollten.
- Arbeitgeberattraktivität erhöhen: Unternehmen, die mit Gesundheit und Rückkehrprozessen professionell umgehen, senden auch kulturell ein starkes Signal.
Vorteile für betroffene Beschäftigte
Auch für Beschäftigte hat ein gut umgesetztes Betriebliches Eingliederungsmanagement spürbare Vorteile:
- Bessere Rückkehr in den Arbeitsalltag: Der Wiedereinstieg kann strukturierter und passgenauer gestaltet werden.
- Erhalt des Arbeitsplatzes: Das BEM zielt darauf ab, die Beschäftigung langfristig zu sichern oder vor Frühverrentung zu schützen.
- Individuelle Unterstützung: Arbeitsbedingungen, Aufgaben oder Arbeitszeiten können an die konkrete Situation angepasst werden.
- Mehr Transparenz und Orientierung im Rückkehrprozess: Mitarbeiter erhalten eine klare Struktur und wissen, welche Schritte möglich sind und wer sie im Prozess unterstützt.
- Schutz vor Überforderung beim Wiedereinstieg: Durch abgestufte Maßnahmen (z. B. eine schrittweise Wiedereingliederung) kann die Belastung gezielt gesteuert und der Start erleichtert werden.
- Stärkung des Vertrauens in den Arbeitgeber: Ein koordiniertes BEM kann dazu beitragen, Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Rückkehr zu reduzieren.


Wie läuft das BEM in der Praxis ab?
Der Gesetzgeber gibt keinen Standardprozess vor. Das ist sinnvoll, denn Krankheitsverläufe, Tätigkeiten und Belastungssituationen unterscheiden sich stark. In der Praxis hat sich dennoch ein klarer Ablauf etabliert.
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
Zunächst ermittelt das Unternehmen, ob der Mitarbeiter die gesetzlich relevante Fehlzeit erreicht hat. Grundlage ist die Frage, ob innerhalb der letzten zwölf Monate mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Fehlzeiten ununterbrochen oder wiederholt aufgetreten sind.
Schritt 2: Einladung
Liegt die Voraussetzung vor, lädt das Unternehmen die betroffene Person zum BEM ein. Diese Einladung sollte insbesondere erläutern
- welches Ziel das BEM verfolgt,
- dass die Teilnahme freiwillig ist,
- welche Personen auf Wunsch des Mitarbeiters in den Prozess einbezogen werden können, wie das Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgeht
Schon an dieser Stelle entscheidet sich oft, ob ein Mitarbeiter das BEM annimmt oder ablehnt. Eine unpersönliche oder rein standardisierte Einladung kann dazu führen, dass Mitarbeiter das Angebot nicht wahrnehmen.
Schritt 3: Erstgespräch
Im Erstgespräch wird gemeinsam geklärt, wie eine gute Rückkehr in den Arbeitsalltag erleichtert werden kann. Es geht dabei nicht um medizinische Details, sondern darum, welche Anpassungen im Arbeitsumfeld helfen können, den Wiedereinstieg zu erleichtern.
Schritt 4: Individueller Eingliederungsplan
Nach dem Gespräch werden konkrete Maßnahmen erarbeitet, die von dem jeweiligen Einzelfall abhängig sind. Typische Beispiele sind:
- Anpassung von Aufgaben oder Verantwortlichkeiten,
- Änderung von Arbeitszeiten oder Arbeitsumfang,
- ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes,
- technische Hilfsmittel,
- Qualifizierungsmaßnahmen,
- stufenweise Wiedereingliederung.
In der Praxis erfolgt die Rückkehr häufig schrittweise, etwa durch eine zunächst reduzierte Arbeitszeit, die Unternehmen im Verlauf anpassen. Wie genau sie die Maßnahmen ausgestalten, hängt vom Einzelfall ab und stimmen sie gemeinsam mit dem Mitarbeiter ab.
Eine feste Dauer für das BEM ist gesetzlich nicht vorgegeben. Der Prozess richtet sich nach dem individuellen Verlauf und kann je nach Situation wenige Wochen oder mehrere Monate dauern.
Entscheidend ist, dass die Maßnahmen zur individuellen Situation passen. Deshalb sollten Unternehmen den Mitarbeiter eng in den Entscheidungsprozess einbeziehen.
Schritt 5: Umsetzung und Nachverfolgung
Die vereinbarten Maßnahmen werden umgesetzt und in ihrem Verlauf überprüft. Je nach Entwicklung kann es sinnvoll sein, Maßnahmen anzupassen oder weitere Gespräche zu führen.


Wer ist am BEM beteiligt?
Welche Personen in das Verfahren einbezogen werden, hängt vom jeweiligen Fall ab. Typischerweise gehören dazu:
- die betroffene Person,
- Vertreter des Arbeitgebers,
- Betriebsrat oder Personalrat (sofern vorhanden),
- bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten die Schwerbehindertenvertretung,
- bei Bedarf der Betriebsarzt,
- gegebenenfalls externe Stellen wie Rehabilitationsträger oder Integrationsamt.
Beschäftigte können außerdem eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen. Auch das ist ein wichtiger Aspekt, um Sicherheit und Akzeptanz im Verfahren zu stärken.
Häufige Fehler in der Praxis
In der Praxis zeigt sich, dass das BEM häufig weniger an den Rahmenbedingungen scheitert als an der konkreten Umsetzung. Typische Schwachstellen sind: unklare oder zu formale Einladungsschreiben,
- mangelnde Transparenz bei Ziel und Ablauf,
- unzureichender Datenschutz,
- zu starke Defizitorientierung statt Lösungsfokus,
- keine systematische Nachverfolgung vereinbarter Maßnahmen,
- fehlende Abstimmung zwischen HR, Führung und weiteren Beteiligten.
Berücksichtigen Unternehmen diese Punkte nicht, bleibt BEM häufig eine formale Pflichtaufgabe und entfaltet nur begrenzte Wirkung.
Wie HR-Software beim BEM unterstützen kann
Viele der genannten Herausforderungen entstehen in der Praxis nicht aus mangelndem Willen, sondern aus fehlender Struktur und Transparenz im Prozess. Genau hier kann digitale Unterstützung ansetzen.
Moderne HR-Software hilft Unternehmen dabei, das BEM klar zu strukturieren und rechtssicher umzusetzen:
- Automatische Identifikation von BEM-Fällen: Systeme werten die Fehlzeiten aus und erkennen frühzeitig, wann ein BEM erforderlich ist.
- Klare und einheitliche Prozesse: Unternehmen steuern Einladungen, Dokumentation und Abläufe zentral und nachvollziehbar.
- Transparente Fallübersicht: Verantwortliche behalten jederzeit den aktuellen Stand und die vereinbarten Maßnahmen im Blick.
- Datenschutzkonforme Dokumentation: Systeme speichern sensible Informationen getrennt und gewährleisten eine datenschutzkonforme Verarbeitung.
- Nachverfolgung von Maßnahmen: Unternehmen verfolgen die vereinbarten Schritte systematisch und stellen sicher, dass keine Maßnahmen verloren gehen.
So setzen Unternehmen das BEM nicht nur effizienter um, sondern verbessern auch nachhaltig die Qualität des gesamten Prozesses.
Datenschutz und rechtliche Einordnung
Datenschutz ist beim BEM ein zentrales Thema. Das Verfahren kann nur dann funktionieren, wenn Beschäftigte Vertrauen in den Umgang mit sensiblen Informationen haben. Unternehmen sollten daher klar festlegen, welche Daten sie erheben, wofür sie diese verwenden und wer Zugriff darauf hat.
Wichtig ist insbesondere:
- Es dürfen nur solche Informationen verarbeitet werden, die für das BEM erforderlich sind.
- Betroffene müssen transparent über die Datenverarbeitung informiert werden.
- BEM-Daten sollten organisatorisch besonders geschützt und von allgemeinen Personalinformationen getrennt werden.
Auch arbeitsrechtlich ist das betriebliche Eingliederungsmanagement relevant. Vor einer krankheitsbedingten Kündigung müssen Sie prüfen, ob ein BEM Möglichkeiten bietet, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen. Eine saubere Dokumentation ist dabei wichtig, um nachvollziehbar darzulegen, dass Sie mögliche Alternativen geprüft haben.
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FAQ
Was ist Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?
BEM ist ein Verfahren, mit dem Unternehmen Beschäftigte nach längerer oder wiederholter Krankheit bei der Rückkehr in den Arbeitsalltag unterstützen.
Ab wann muss ein BEM angeboten werden?
Ein BEM muss angeboten werden, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren.
Ist BEM verpflichtend?
Arbeitgeber müssen das BEM anbieten, Beschäftigte müssen das Angebot aber nicht annehmen.
Wer kann am BEM beteiligt sein?
Je nach Fall können Arbeitgebervertreter, Betriebs- oder Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsarzt und weitere interne oder externe Stellen beteiligt werden. Beschäftigte können zusätzlich eine Vertrauensperson hinzuziehen.
Wer trägt die Kosten für Maßnahmen im Rahmen des BEM?
Die Kosten hängen von der jeweiligen Maßnahme ab. Unternehmen tragen nicht automatisch alle Aufwände allein, da je nach Fall auch externe Stellen wie Rehabilitationsträger oder andere zuständige Leistungsträger eingebunden werden können.
Wer kann mir beim Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) helfen?
Wenn Sie Unterstützung zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) benötigen, stehen Ihnen die Experten von ActivateHR, dem auf dieses Thema spezialisierten Team der mindsquare AG, zur Verfügung. Unsere Berater helfen Ihnen, Ihre Fragen zu beantworten, das passende Tool für Ihr Unternehmen zu finden und es optimal einzusetzen. Vereinbaren Sie gern ein unverbindliches Beratungsgespräch, um Ihre spezifischen Anforderungen zu besprechen.












