EU-DSGVO umsetzen: Woran erkenne ich personenbezogene Daten?
Sie wollen Verstöße gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und einhergehende Sanktionen vermeiden? Sie sind dabei, Ihr Unternehmen auf die EU-DSGVO anzupassen? Trotz der theoretischen Definition in der EU-DSGVO bleibt vielen Unternehmen dabei unklar, welche Daten eigentlich personenbezogen sind und welche nicht. Woran Sie personenbezogene Daten erkennen, zeige ich Ihnen in diesem Blogbeitrag.
Gesetzliche Grundlage
Der Artikel 4 Nr. 1 der EU-DSGVO definiert den Begriff personenbezogene Daten als “alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person […] beziehen”.
Danach bleibt die Frage: Was sind identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen? Dies wird ebenfalls in Art. 4 Nr. 1 der EU-DSGVO definiert. Hiernach ist eine identifizierbare natürliche Person eine Person, die direkt oder indirekt durch Zuordnung zu einer Kennung (z. B.: Namen, Kennnummer, Standortdaten, Online-Kennung) oder durch Zuordnung zu besonderen Merkmalen, die Ausdruck der Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
Merke:
Personenbezogene Daten: Daten, die eindeutig auf eine Person zurückzuführen sind.
Identifizierbare natürliche Personen: Personen, die durch Zuordnung identifiziert werden können.
Welche Daten sind personenbezogen?
Sämtliche Daten, die einer Person zugeordnet werden oder zugeordnet werden können. Beispielsweise zählen die Personalausweis-, die Kreditkarten- oder Personalnummern, das Aussehen oder die Anschrift einer Person zu den personenbezogenen Daten. Aber auch weniger eindeutige Informationen wie Aufzeichnungen über Arbeitszeiten oder subjektive Informationen wie Meinungen und Beurteilungen können personenbezogene Daten sein.
Wann sind Daten personenbezogen?
Daten sind genau dann personenbezogen, wenn ein direkter oder indirekter Bezug zu einer Person vorliegt. Wichtig ist hierbei, dass eine Information auch personenbezogen ist, wenn dies die Identifizierung einer Person theoretisch ermöglicht.
Beispiele:
- Die alleinige Information „blaue Augen“ ist nicht personenbezogen, weil diese Information nicht eindeutig eine Person identifiziert. Die Information: „Max Mustermann hat blaue Augen“ hingegen ist personenbezogen, da hier eine Zuordnung zu einer Person vorhanden ist.
- Die Personalausweisnummer, Führerscheinnummer oder Sozialversicherungsnummer sind immer personenbezogen, da diese Kennnummern eindeutig auf eine Person zurückzuführen sind.
- Daten, die zu einer Personalnummer zugeordnet sind, sind personenbezogene Daten. Über die Personalnummer kann eine Person identifiziert werden und dadurch können die Daten hinter der Personalnummer ebenfalls eindeutig einer Person zugeordnet werden.
Offene Fragen rund um die EU-DSGVO?
Sie suchen weitere Informationen zur Datenschutzgrundverordnung? Lesen Sie auch unseren Blogbeitrag Wie SAP ILM Sie bei Umsetzung der EU-DSGVO unterstützt.
Gerne unterstützen wir Sie u. a. in folgenden Punkten:
- Weitere Informationen zu EU-DSGVO und SAP ILM
- Erstellen und Umsetzen von Lösch- und Sperrkonzepten
- Umsetzen von Berechtigungsprojekten
- Beratende und umsetzende Unterstützung bei allen weiteren Herausforderungen
Bei Bedarf schreiben Sie uns gerne an oder hinterlassen Sie einen Kommentar unter diesem Blog.
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