Jan Temminghoff
3. November 2020

Was passiert, wenn wir die EU-DSGVO nicht umsetzen?

Mehrarbeitsantrag als ESS/MSS-Service

Die EU-DSGVO ist am 24.05.2016 in Kraft getreten und seit dem 25.05.2018 sogar ausnahmslos für Unternehmen verpflichtend. Doch was passiert eigentlich, wenn Sie die EU-DSGVO nicht umsetzen? Einen Einblick in die finanziellen Folgen bei nicht umgesetzter EU-DSGVO und weshalb Sie das Thema nicht weiter auf die lange Bank schieben sollten, lesen Sie hier.

Welche Folgen hat es, die EU-DSGVO nicht umzusetzen?

Im Gesetz ist eine hohe Geldstrafe verankert:

Bei Nichteinhalten sind Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des gesamten Jahresumsatzes des Vorjahres möglich.

Bis Ende 2019 wurden in Deutschland keine höheren Strafen anhand der EU-DSGVO vergeben. Hier waren es insgesamt sogar „nur“ ca. 500.000 €, verteilt auf über 100 Unternehmen. Doch im November letzten Jahres kam dann die erste große Strafe: Es mussten 14,5 Millionen Euro von einem Unternehmen gezahlt werden, da dieses Unternehmen die EU-DSGVO nicht umgesetzt hat. Es sind also auch hohe Strafen möglich und die ersten Anwälte fangen derzeit an, sich auf EU-DSGVO-Prozesse zu spezialisieren.

An diese Geldstrafen sind auch noch große Handlungsbereiche angebunden. Diese Handlungsbereiche schließen neben der Umsetzung der EU-DSGVO zum Beispiel auch wöchentliche Umsetzungsberichte an die zuständige Behörde ein. Es ist also ein sehr teures Unterfangen, die EU-DSGVO nicht umzusetzen. Das Wichtige hierbei ist auch, dass es nicht reicht, die EU-DSGVO im Personalsystem umzusetzen: Die EU-DSGVO muss in allen Systemen und Bereichen umgesetzt werden.

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Warum Unternehmen die EU-DSGVO-Umsetzung auf die lange Bank schieben

Es gibt viele verschiedene Punkte, warum die EU-DSGVO in vielen Unternehmen schlichtweg nicht umgesetzt wird. Die Aussagen, die wir  hierbei am häufigsten gehört haben, haben wir einmal zusammengetragen:

  • „Was muss überhaupt alles gemacht werden?“
  • „Wir haben doch keine Ahnung, wo wir anfangen sollen!“
  • „Ach – die Strafe ist doch sicher günstiger als ein Projekt zur Umsetzung.“
  • „Wir haben keine Zeit und keine Ressourcen für ein Projekt.“
  • „Wir können das doch gar nicht selber umsetzen.“
  • „Wie soll das im SAP System denn überhaupt funktionieren?“
  • „Unser Unternehmen ist so speziell, das können wir doch gar nicht im System abbilden.“

Diese Gründe werden uns gerne genannt, um die EU-DSGVO nicht im System abzubilden. Es ist jedoch ein Fakt, dass jedes Unternehmen die EU-DSGVO umsetzen muss. Der einzige Teil, den Sie dabei beeinflussen und sich aussuchen können? Wann Sie damit anfangen – oder ob Sie das Risiko einer Strafe eingehen wollen.

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Wie kann es mit dem Thema EU-DSGVO für Sie weitergehen?

Das Thema besteht so lange, wie auch schon das Gesetz in dieser Form besteht. Wir kommen also nicht um eine Einführung herum. Jetzt ist zu klären: Was ist alles zu tun – und wann fangen Sie damit an? Einen Überblick darüber, welche Themen alle in die EU-DSGVO-Umsetzung im SAP-HCM-System mit einspielen, erhalten Sie hier. Aber auch ein Blick in unser E-Book zum Thema kann Ihnen einen guten, ersten Überblick zum Thema Umsetzung der EU-DSGVO geben. Darüber hinaus freue ich mich über Ihre Fragen in der Kommentarspalte.

Machen Sie mit unserem Angebot Ihr Personalsystem langfristig und ohne großen Eigenaufwand EU-DSGVO-konform – und vermeiden Sie so hohe Strafgebühren.

Jan Temminghoff

Jan Temminghoff

Mein Name ist Jan Temminghoff und ich bin begeisterter SAP Consultant bei mindsquare. Wie meine Kollegen habe ich mein Hobby zum Beruf gemacht.

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