Was passiert, wenn wir die EU-DSGVO nicht umsetzen?
Die EU-DSGVO ist am 24.05.2016 in Kraft getreten und seit dem 25.05.2018 sogar ausnahmslos für Unternehmen verpflichtend. Doch was passiert eigentlich, wenn Sie die EU-DSGVO nicht umsetzen? Einen Einblick in die finanziellen Folgen bei nicht umgesetzter EU-DSGVO und weshalb Sie das Thema nicht weiter auf die lange Bank schieben sollten, lesen Sie hier.
Welche Folgen hat es, die EU-DSGVO nicht umzusetzen?
Im Gesetz ist eine hohe Geldstrafe verankert:
Bei Nichteinhalten sind Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des gesamten Jahresumsatzes des Vorjahres möglich.
Bis Ende 2019 wurden in Deutschland keine höheren Strafen anhand der EU-DSGVO vergeben. Hier waren es insgesamt sogar „nur“ ca. 500.000 €, verteilt auf über 100 Unternehmen. Doch im November letzten Jahres kam dann die erste große Strafe: Es mussten 14,5 Millionen Euro von einem Unternehmen gezahlt werden, da dieses Unternehmen die EU-DSGVO nicht umgesetzt hat. Es sind also auch hohe Strafen möglich und die ersten Anwälte fangen derzeit an, sich auf EU-DSGVO-Prozesse zu spezialisieren.
An diese Geldstrafen sind auch noch große Handlungsbereiche angebunden. Diese Handlungsbereiche schließen neben der Umsetzung der EU-DSGVO zum Beispiel auch wöchentliche Umsetzungsberichte an die zuständige Behörde ein. Es ist also ein sehr teures Unterfangen, die EU-DSGVO nicht umzusetzen. Das Wichtige hierbei ist auch, dass es nicht reicht, die EU-DSGVO im Personalsystem umzusetzen: Die EU-DSGVO muss in allen Systemen und Bereichen umgesetzt werden.
Warum Unternehmen die EU-DSGVO-Umsetzung auf die lange Bank schieben
Es gibt viele verschiedene Punkte, warum die EU-DSGVO in vielen Unternehmen schlichtweg nicht umgesetzt wird. Die Aussagen, die wir hierbei am häufigsten gehört haben, haben wir einmal zusammengetragen:
- „Was muss überhaupt alles gemacht werden?“
- „Wir haben doch keine Ahnung, wo wir anfangen sollen!“
- „Ach – die Strafe ist doch sicher günstiger als ein Projekt zur Umsetzung.“
- „Wir haben keine Zeit und keine Ressourcen für ein Projekt.“
- „Wir können das doch gar nicht selber umsetzen.“
- „Wie soll das im SAP System denn überhaupt funktionieren?“
- „Unser Unternehmen ist so speziell, das können wir doch gar nicht im System abbilden.“
Diese Gründe werden uns gerne genannt, um die EU-DSGVO nicht im System abzubilden. Es ist jedoch ein Fakt, dass jedes Unternehmen die EU-DSGVO umsetzen muss. Der einzige Teil, den Sie dabei beeinflussen und sich aussuchen können? Wann Sie damit anfangen – oder ob Sie das Risiko einer Strafe eingehen wollen.
Wie kann es mit dem Thema EU-DSGVO für Sie weitergehen?
Das Thema besteht so lange, wie auch schon das Gesetz in dieser Form besteht. Wir kommen also nicht um eine Einführung herum. Jetzt ist zu klären: Was ist alles zu tun – und wann fangen Sie damit an? Einen Überblick darüber, welche Themen alle in die EU-DSGVO-Umsetzung im SAP-HCM-System mit einspielen, erhalten Sie hier. Aber auch ein Blick in unser E-Book zum Thema kann Ihnen einen guten, ersten Überblick zum Thema Umsetzung der EU-DSGVO geben. Darüber hinaus freue ich mich über Ihre Fragen in der Kommentarspalte.
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