Alexander Graf
24. Februar 2026

Arbeitsrecht 2026: Das Wichtigste im Überblick

Arbeitsrecht

Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Vorgaben im Arbeitsrecht. Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro, die Minijob-Grenze auf 603 Euro, die elektronische Zeiterfassung wird Pflicht. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie fordert bis Juni Gehaltsbänder in Stellenanzeigen. Das bedeutet Handlungsbedarf in Ihrem Personalmanagement. Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die Änderungen.

9 wichtige Änderungen auf einen Blick

Die Reform des Nachweisgesetzes steht ganz im Zeichen der Digitalisierung: Arbeitsverträge können nun einfacher und flexibler abgeschlossen werden, ohne die Arbeitnehmerrechte zu vernachlässigen.

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1) Entgelttransparenzgesetz für Equal Pay

Seit Juni 2023 gilt die neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz. Die Umsetzung ins deutsche Recht muss bis Juni 2026 erfolgen. Auch wenn es aktuell noch keinen konkreten Gesetzesentwurf für Deutschland gibt, empfiehlt es sich für Arbeitgeber, mit der Anpassung des eigenen Vergütungssystems nicht bis zur letzten Minute zu warten. Denn wer die neuen Anforderungen ignoriert, muss mit Bußgeldern rechnen. Es lohnt sich also, das eigene Vorgehen frühzeitig auf Transparenz und Gleichstellung zu prüfen.

Die Richtlinie bringt einige grundlegende Veränderungen mit sich.

Die wichtigsten im Überblick:

  • Unternehmen müssen bereits in ihren Stellenanzeigen oder spätestens vor Bewerbungsgesprächen Informationen über das Gehaltsniveau oder die zugrunde liegenden Gehaltsstrukturen bereitstellen.
  • Im Recruiting dürfen Sie Bewerber:innen keine Fragen mehr zur bisherigen Gehaltsentwicklung stellen.
  • Mitarbeitenden ist auf Anfrage Auskunft über ihr eigenes Gehalt sowie über das Durchschnittsgehalt vergleichbarer Positionen zu geben – getrennt nach Geschlechtern.
  • Unternehmen werden verpflichtet, regelmäßig über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede (Gender Pay Gap) zu berichten.
  • Bei einem festgestellten Gender Pay Gap von mindestens 5 % ist gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen eine Bewertung der Vergütungsstruktur durchzuführen.

2) EU-Richtlinie: Homeoffice und mobiles Arbeiten

Fachleute im Arbeitsrecht empfehlen Unternehmen, ihre Regelungen zu Homeoffice und mobilem Arbeiten 2025 grundlegend zu überarbeiten. Denn seit dem 1. Dezember 2024 gilt die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit. Ihr Ziel ist es, faire Bedingungen für Plattformbeschäftigte zu schaffen und Scheinselbstständigkeit zu verhindern. Alle Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 2. Dezember 2026 umsetzen.

Grundsätzlich gilt weiterhin: Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice existiert nicht. Solange der Arbeitsvertrag keine anderslautende Regelung enthält, liegt die Entscheidung über den Arbeitsort beim Arbeitgeber – im Rahmen seines Weisungsrechts.

3) Elektronische Zeiterfassungspflicht

Die Pflicht zur lückenlosen Arbeitszeiterfassung besteht bereits durch ein EuGH-Urteil von 2019 und einen BAG-Beschluss von 2022. Seit 1. Januar 2026 verschärft sich die Kontrolle; ein BMAS-Referentenentwurf fordert elektronische Erfassung von Beginn, Ende und Dauer mit gestaffelten Fristen:

  • Großunternehmen (> 250 Mitarbeiter): sofort
  • Mittelstand (50–249): nach 1 Jahr
  • Kleinbetriebe (10–49): nach 2 Jahren

Ausnahmen gelten für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, für Privathaushalte oder Entsandte.

Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich bei prüfsicherer Nachweisbarkeit. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Arbeitgeber sollten Systeme, Verträge und Schulungen anpassen.

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4) Neue Änderungen durch den EU AI Act

Der EU AI Act stuft KI-Systeme im Personalmanagement ab 2026 als Hochrisiko-KI ein, wenn sie mit sensiblen Daten arbeiten und das Risiko besteht, dass sie Grundrechte verletzen und Diskriminierung reproduzieren können (Art. 6 Abs. 2 KI-VO in Verbindung mit Anhang III). Dadurch verschärfen sich die Regularien für die Nutzung massiv.

Ab August 2026 ist nun eine Bewertung durch zertifizierte Prüforganisationen bezüglich der Konformität notwendig. Außerdem wird eine regelmäßige Dokumentation von Nutzungen und damit einhergehenden Risiken erforderlich.

5) Höhe des Mindestlohns

Zu Jahresbeginn wurde auch der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Gleichzeitig erhöhte sich die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 556 Euro auf nun 603 Euro. Dieser soll zu Beginn des Jahres 2027 erneut erhöht werden – auf 14,60 Euro.

6) Betriebsratswahlen

Mit dem Jahr 2026 rücken für viele Arbeitgeber die Betriebsratswahlen näher, die alle vier Jahre stattfinden. Der reguläre Wahlzeitraum liegt zwischen dem 1. und dem 31. März 2026.

Arbeitgeber sind zur Unterstützung und zur Neutralität verpflichtet. Zudem müssen sie Wählerlisten, inklusive Leiharbeitnehmer und Elternzeitler, rechtzeitig erstellen – bis zu drei Monate vorher – und Räume sowie IT bereitstellen, um Anfechtungen zu vermeiden.

7) Tariftreuegesetz

Das Bundestariftreuegesetz tritt voraussichtlich 2026 in Kraft und verpflichtet Unternehmen bei Bundesaufträgen ab 50.000 Euro zu tariflichen Arbeitsbedingungen. Die Bedingungen umfassen Löhne, Urlaub sowie Arbeits- und Ruhezeiten. Das Gesetz zielt auf fairen Wettbewerb ab, indem Lohn-Dumping mit Steuergeldern verhindert wird. Eine Prüfstelle kontrolliert die Einhaltung. Verstöße führen zu Strafzahlungen, die bis zu 10 % des Auftragswerts umfassen können.

8) Aktivrente

Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Rentner, die nach der Überschreitung des Regelalters für den Renteneintritt weiterhin arbeiten, einen monatlichen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro in Anspruch nehmen. Für diesen wird es keinen Progressionsvorbehalt geben. Das Entgelt in diesem Rahmen ist aber sozialversicherungspflichtig.

9) Neuregelungen im Arbeitszeitgesetz

Die geplante Arbeitszeitgesetz-Reform ersetzt die tägliche 8-Stunden-Grenze durch 48 Stunden pro Woche. Längere Schichten bis 12 Stunden sind bei Ausgleich möglich. Der Entwurf ist noch nicht durchgesetzt, das Inkrafttreten wird jedoch im Laufe des Jahres 2026 erwartet (Stand: Februar 2026).

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Chancen nutzen, Vertrauen stärken

Das Jahr 2026 bringt transformative Arbeitsrechtsänderungen wie höheren Mindestlohn, Entgelttransparenz und erleichterte Rentnerbeschäftigung. HR-Teams sollten jetzt ihren Handlungsbedarf prüfen, um Compliance sicherzustellen. Anpassungen können sich auch abseits der gesetzlichen Pflichten lohnen, denn faire Strukturen stärken das Vertrauen in ihr Unternehmen und fördern die Mitarbeiterbindung.

FAQs

1) Was ändert sich 2026 beim Mindestlohn?

Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro (2027: 14,60 Euro). Die Minijob-Grenze liegt bei 603 Euro monatlich. Arbeitgeber müssen Löhne entsprechend anpassen.

2) Was verlangt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie?

Bis 7. Juni 2026 müssen Gehaltssysteme transparent sein. Pflicht sind Gehaltsangaben in Stellenanzeigen, Auskunftsrechte, Gender-Pay-Gap-Berichte und die Beweislast beim Arbeitgeber.

3) Was gilt zur elektronischen Zeiterfassung?

Arbeitszeiten müssen elektronisch erfasst werden – gestaffelt nach Unternehmensgröße. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 30.000 Euro.

Alexander Graf

Alexander Graf

Als Bereichsleiter „IT für HR“ unterstütze ich Sie gerne in der Digitalisierung Ihrer HR-Prozesse. Dabei habe ich mich auf die strategische Anwendungs- und Prozessberatung im Personalmanagement mit Fokus auf HR/HCM und Cloud-Lösungen wie SuccessFactors spezialisiert.

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