
Effiziente Zeiterfassung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Mai 2019 beschlossen, Unternehmen dazu zu verpflichten, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter lückenlos zu erfassen. Das Urteil ist in Deutschland noch nicht in Kraft getreten – Unternehmen haben also jetzt noch die Gelegenheit, sich um die Umsetzung der Vorgaben zu kümmern. Das Urteil gilt auch für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, denen sich bzgl. Zeiterfassung besondere Herausforderungen stellen: Wie gehen Sie bspw. mit Bereitschaften und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten um?
Wie Sie auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eine einfache Zeiterfassung für Ihre Mitarbeiter etablieren und dabei zukünftige gesetzliche Richtlinien einhalten können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was genau besagt das EuGH-Urteil?
Einer der Gründe für das Urteil des EuGH war, dass ohne eine lückenlose Zeiterfassung Überstunden nicht korrekt erfasst werden. Deswegen sollen nun die EU-Länder eigene Gesetze und Regelungen aufstellen, um Unternehmen zu einer Arbeitszeiterfassung zu verpflichten.
Neben diesem Urteil haben sich auch der Marburger Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände zusammengesetzt. Ihr Ziel ist es, ein Tarifergebnis auszuarbeiten, das die Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern verbessern soll, ohne dabei die Versorgungssicherheit aufs Spiel zu setzen.
Besondere Herausforderungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
Bei der Zeiterfassung müssen sich Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit besonderen Herausforderungen auseinandersetzen:
- Komplexe tarifliche und gesetzliche Regelungen, die einen hohen organisatorischen Aufwand bei der Planung und Abrechnung von Arbeitszeiten verursachen
- Schichtarbeiten sowie Bereitschaften
- Andere Regelungen der Arbeitszeiten, als bei bspw. Büro-Berufen (u. a. liegt die erlaubte wöchentliche Höchstarbeitszeit in Krankenhäusern bei 56 Stunden)
- Arbeitszeiten an Wochenenden und Feiertagen
Zur Überstundenproblematik in Krankenhäusern hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Beschäftigte aus 295 Krankenhäusern befragt. Das Ergebnis: insgesamt 35,7 Millionen Überstunden wurden angesammelt, das sind 32,5 Überstunden pro Person. Hier muss eine Lösung her, damit Beschäftigte korrekt vergütet werden und der Dienstplan den gesetzlichen Richtlinien entspricht.
Des Weiteren sind auch der Fachkräftemangel und die extreme Überbelastung der Mitarbeiter große Herausforderungen. Vor allem während der aktuellen Corona-Pandemie werden Mitarbeiter in Krankenhäusern viel mehr belastet als sonst. Mit einer Arbeitszeiterfassung und Personaleinsatzplanung, die noch auf Stift und Papier bzw. Excel-Tabellen basiert, werden Mitarbeiter mehr beansprucht – zudem sind Fehler in der Übertragung vorprogrammiert.

Warum eine digitale Lösung Sinn ergibt
Um Ihren Mitarbeiter die Zeiterfassung so weit wie möglich zu erleichtern, empfehle ich Ihnen eine digitale Zeiterfassung. Damit stempeln sich Mitarbeiter mit nur einem Klick ein und aus – unkompliziert und effizient. So werden Überstunden stets korrekt erfasst und Mitarbeiter werden für ihre geleistete Arbeitszeit angemessen vergütet.
Vor allem in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ergibt es Sinn, die Zeiterfassung zu digitalisieren: Pflegekräfte und Ärzte stehen unter enormem Zeitdruck und sind meist unterbesetzt. Jegliche Arbeitsentlastung ist für sie also besonders wertvoll und gibt ihnen die Möglichkeit, sich ihren eigentlichen Aufgaben zu widmen. Durch Digitalisierung werden Zeiterfassungs-Prozesse schlanker und weniger zeit- und kostenintensiv. Zudem werden Mitarbeiter von Routinearbeiten entlastet.
Eine Digitalisierung der Dienstplanung bspw. unterstützt Verantwortliche dabei, die gesetzlichen Arbeitszeiten einzuhalten. Und da alles digital abläuft, reduzieren Sie Ihre Zettelwirtschaft auf ein Minimum. Auch Ihre Buchhaltung bzw. Personalabteilung wird durch digitale Zeiterfassung entlastet, da sie keine Arbeitszeiten mehr manuell in das ERP-System einpflegen muss.
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz zur Digitalisierung Ihres Krankenhauses
Spätestens seit Beginn der Coronapandemie ist deutlich, wie elementar eine gute digitale Infrastruktur ist: Durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) haben Krankenhäuser nun die Gelegenheit, Digitalisierungsprojekte mit einer Förderung durch Bund und Länder umzusetzen. Dafür müssen Sie zunächst eine Bedarfsanmeldung erstellen, dessen Fristen bundeslandabhängig ist –Sie sich sollten schnell entscheiden, da die Antragsfristen spätestens Ende September 2021 fällig sind. Als zertifizierter IT-Dienstleister bieten wir Ihnen Unterstützung für Ihr Zukunftsprojekt an – von der Projektplanung über die Antragsstellung bis hin zur Umsetzung. Lassen Sie uns über Ihr mögliches Projekt sprechen:
Fazit
Mithilfe einer digitalen Zeiterfassung können Sie das zukünftig in Kraft tretende Gesetz zur Arbeitszeiterfassung auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen problemlos einhalten. Zudem können Sie auch die bereits bestehenden Herausforderungen besser bewältigen, da Pflegekräfte und Ärzte dadurch entlastet werden.
So wird bspw. die Personaleinsatzplanung mithilfe einer digitalen Zeiterfassungs-Anwendung einfacher gestaltet. Um Ihre Arbeitszeit zu dokumentieren, stempeln Mitarbeiter sich mit nur einem Klick ein und aus. Auch um die Überprüfung der Einhaltung von gesetzlichen Regelungen kümmert sich das System. Und da alle Zeiten korrekt festgehalten werden, können sich Mitarbeiter sicher sein, dass ihre Überstunden berücksichtigt werden.
Möchten Sie mehr über eine digitale Zeiterfassung erfahren? Dann empfehle ich Ihnen unser Webinar „So digitalisieren Sie Ihre Zeiterfassung in SAP“. Wenn Sie sich direkt über Lösungen informieren möchten, schauen Sie gerne hier vorbei. Bei konkreten Fragen können Sie auch gerne Kontakt zu mir aufnehmen. Ich helfe Ihnen gerne weiter!