Die digitale Personalakte gehört heute in vielen Unternehmen zum Standard. Sie macht Prozesse effizienter, darf aber nicht zum Compliance-Risiko werden. Häufig werden von HR jedoch Aufbewahrungsfristen zu wenig beachtet. Wir klären auf, welche Dokumente wie lange gespeichert werden dürfen und wie Unternehmen Prozesse aufsetzen, um die Rechtsanforderungen effizient einzuhalten. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Aufbewahrungsfristen beachten, je nach Dokument gelten unterschiedliche gesetzliche Vorgaben
  • Klare Lösch- und Archivierungsprozesse etablieren, um Datenschutz- und Compliance-Risiken zu vermeiden
  • Automatisiertes Fristenmanagement und Berechtigungskonzepte nutzen für mehr Sicherheit und Effizienz
  • HR, IT und Datenschutz gemeinsam denken, damit Prozesse, Verantwortlichkeiten und Systeme sauber zusammenspielen

Digitale Personalakte vs. Papierakte: Unterschiede bei Archivierung und Löschung 

Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterscheiden nicht zwischen Papierakten und digitalen Personalakten. Allerdings bestehen Unterschiede in der technischen Umsetzung von Archivierung, Zugriff und fristgerechter Löschung.  

Früher wurden klassische Papierakten in Ordnern einfach in ein Archiv ausgelagert, dort verschlossen und nach Ablauf der Fristen entsorgt. Nicht zuletzt aus Platzgründen.  

Heute ist die Situation bei digitalen Personalakten komplexer. Dokumente lassen sich dauerhaft im HR-System oder Dokumentenmanagementsystem speichern und bleiben jederzeit auffindbar. Dateien werden in der Regel zudem für Backups mehrfach gespeichert und können jederzeit schnell manuell kopiert werden.  

Ohne definierte Löschprozesse besteht das Risiko, dass personenbezogene Daten länger gespeichert werden als gesetzlich zulässig und Kopien nicht vollständig entfernt werden. Die DSGVO regelt klar: Personenbezogene Daten dürfen nicht länger gespeichert werden, als es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.   

Unternehmen benötigen daher ein durchdachtes Konzept, das Speicherung, Archivierung und Löschung umfasst. 

Papierakte  Digitale Personalakte 
  • Archiv im Keller 
  • HR-Software oder DMS 
  • Zugriff nur vor Ort 
  • Sofortiger Zugriff 
  • Physische Vernichtung 
  • DSGVO-konforme Löschung erforderlich 
  • Einzelne Originale 
  • Mehrere Kopien und Backups möglich 

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für typische HR-Dokumente? 

Eine digitale Personalakte besteht aus vielen unterschiedlichen Dokumenttypen. Jeder Dokumenttyp kann einer eigenen Aufbewahrungsfrist unterliegen. 

Arbeitsverträge und Personalunterlagen 

Für Arbeitsverträge gibt es keine einheitliche „Personalakten-Frist“. Entscheidend ist, ob beispielsweise noch Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bestehen oder ob ein Nachweis erforderlich ist. 

In der Praxis werden relevante Unterlagen häufig über die gesetzlichen Verjährungsfristen hinaus aufbewahrt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.  

Lohn- und Gehaltsunterlagen 

Besonders wichtig sind steuerlich relevante Dokumente: 

  • Lohnkonten und bestimmte steuerliche Unterlagen: häufig 6 Jahre 
  • steuerrelevante Buchungs- und Nachweisdokumente: häufig 10 Jahre 

Grundlagen ergeben sich unter anderem aus der Abgabenordnung (AO) und dem Handelsgesetzbuch (HGB). 

Digitalen Personalakte

Professionelle Unterstützung bei der Digitalisierung dokumentenbasierter HR-Prozesse

Arbeitszeitnachweise 

Auch Arbeitszeitdaten können gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen. 

Beispiele: 

  • Mindestlohnnachweise: bis zu 2 Jahre 
  • bestimmte Arbeitszeitaufzeichnungen: ebenfalls abhängig von der gesetzlichen Grundlage 

Bewerbungsunterlagen 

Bei abgelehnten Bewerbungen gilt: 

Die Daten dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden. Unternehmen müssen prüfen, wann der Zweck der Speicherung entfällt. 

Typischerweise werden Bewerbungsdaten nur für einen begrenzten Zeitraum aufbewahrt, beispielsweise zur Absicherung möglicher Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).  

Erfahren Sie, welche Anforderungen bis 2027 auf Sie zukommen & wie Sie eine geeignete digitale Personalakte für Ihr Unternehmen finden.

Die größte Herausforderung: Löschkonzepte für die digitale Personalakte 

Viele Unternehmen kennen ihre Aufbewahrungspflichten – aber nicht ihre Löschprozesse. 

Eine moderne digitale Personalakte benötigt deshalb ein strukturiertes Löschkonzept. 

Dieses sollte beantworten:  

  • Welche Dokumente werden gespeichert? 
  • Welche gesetzliche Grundlage gibt es dafür? 
  • Wann endet der Speicherzweck? 
  • Wann erfolgt die automatische Löschung? 
  • Wer ist verantwortlich? 

Ohne klare Regeln entstehen typische Probleme: 

  • Mitarbeiterdaten bleiben jahrelang gespeichert 
  • sensible Informationen liegen unnötig im System 
  • HR-Prozesse werden unübersichtlich 
  • Datenschutzrisiken steigen 

Ein automatisiertes Fristenmanagement kann hier unterstützen und dafür sorgen, dass Dokumente nicht vergessen werden. 

Digitale Personalakte mit SAP: Warum Prozesse entscheidend sind 

Gerade Unternehmen mit komplexen HR-Strukturen setzen häufig auf integrierte HR-Systeme wie SAP-Lösungen. Dabei geht es längst nicht mehr nur um die digitale Ablage von Dokumenten. 

Eine moderne Lösung verbindet: 

  • Mitarbeiterstammdaten 
  • Dokumentenmanagement 
  • Freigabeprozesse 
  • Berechtigungskonzepte 
  • Archivierung 
  • automatische Löschregeln 

Der entscheidende Erfolgsfaktor ist nicht nur die Technologie, sondern ein sauber definierter Prozess. 

Denn eine digitale Personalakte ist nur dann effizient, wenn HR jederzeit weiß: 

Welche Daten liegen vor, warum liegen sie vor und wann verschwinden sie wieder? 

5 Tipps für ein rechtssicheres Management digitaler Personalakten 

  1. Dokumentarten klar definieren

Nicht jedes Dokument in der Personalakte benötigt dieselbe Behandlung. Kategorien helfen bei der Verwaltung. 

  1. Aufbewahrungsfristen dokumentieren

Erstellen Sie eine Übersicht, welche Fristen für welche Dokumente gelten. 

  1. Automatisierte Erinnerungen nutzen

Manuelle Prüfungen kosten Zeit und bergen Fehlerpotenzial. Digitale HR-Systeme können Fristen überwachen und Löschprozesse unterstützen. 

  1. Berechtigungen regelmäßig prüfen

Nicht jede Person im Unternehmen benötigt Zugriff auf sämtliche Mitarbeiterdaten. Ein gutes Rollen- und Berechtigungskonzept, zum Beispiel nach dem Least-Privilege-Prinzip, reduziert Datenschutzrisiken. 

  1. HR und IT gemeinsam denken

Bringen Sie Verantwortliche von HR, Fachbereichen, Datenschutz und IT zusammen, um Systeme, Verantwortlichkeiten und Prozesse für die digitale Personalakte und Archivierung von Beginn an sauber aufzusetzen.  

Fazit: Die digitale Personalakte braucht klare Regeln 

Die Digitalisierung von Personalakten bringt viele Vorteile, aber nur, wenn Unternehmen den Umgang mit Daten professionell organisieren.  

Aufbewahrungsfristen sind dabei kein lästiges Zusatzthema, sondern ein zentraler Bestandteil moderner HR-Prozesse. 

  

E-Book: Die digitale Personalakte

Hier erhalten Sie einen Überblick über typische Projektaufgaben zur Einführung einer digitalen Personalakte und wichtige Entscheidungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

FAQ 

Gibt es eine einheitliche Aufbewahrungsfrist für die digitale Personalakte? 

Nein. Die Aufbewahrungsfristen hängen vom jeweiligen Dokumenttyp ab. Steuerliche und abrechnungsrelevante Unterlagen müssen meist mehrere Jahre aufbewahrt werden, während andere Dokumente deutlich früher gelöscht werden müssen. 

Wie lange dürfen Dokumente in der digitalen Personalakte gespeichert werden? 

Je nach Dokument gelten unterschiedliche gesetzliche Fristen, z. B. 6 bis 10 Jahre für Lohn- und Steuerunterlagen. Zusätzlich gilt die DSGVO: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist. 

Was ist bei der Verwaltung der digitalen Personalakte besonders wichtig? 

Wichtig sind klare Prozesse für Speicherung, Zugriff und Löschung. Unternehmen benötigen ein strukturiertes Lösch- und Berechtigungskonzept, um Datenschutz- und Compliance-Anforderungen einzuhalten. 

Dokument  Frist  Grundlage   
Lohnunterlagen  6–10 Jahre  Steuerrecht/HGB/AO   
Arbeitszeitnachweise  abhängig vom Dokument  Arbeitsrecht   
Bewerbungsdaten  begrenzte Speicherung  Datenschutz/AGG   
Personalunterlagen  abhängig vom Zweck  DSGVO + Verjährung