Hinweisgeberschutzgesetz und digitale Meldesysteme schnell und sicher umgesetzt
Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023 kommen neue Anforderungen auf Sie zu: Für Unternehmen besteht nun die Pflicht, ein Hinweisgebersystem einzuführen. Betriebe ab 250 Mitarbeitenden müssen dies sofort umsetzen, kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden haben dafür noch bis zum 17. Dezember 2023 Zeit. Wer sich nicht daran hält, dem drohen ab Dezember Strafen. Das Gesetz und die zugrundeliegende EU-Richtlinie haben zum Ziel, den Schutz von Whistleblowern (von Personen, die Missstände in Unternehmen melden) zu stärken.